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Wir bilden aus!

Seit August 2003 gilt die neue Ausbildungsordnung im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherigen Schwerpunkte der Ausbildungsordnung, „Maler und Lackierer“ sowie „Fahrzeuglackierer“ finden sich als eigenständige Ausbildungsberufe im Maler- und Lackiererhandwerk wieder. Während der Fahrzeuglackierer/die Fahrzeuglackiererin nach einer 3-jährigen Ausbildungsdauer im Handwerk mit der Gesellenprüfung und in der Industrieausbildung mit der Abschlussprüfung nach § 25 BBiG (Berufsbildungsgesetz) abschließt, kann bei der Berufsausbildung zum Maler- und Lackierer/zur Malerin und Lackiererin zwischen der 3-jährigen Regelausbildung gem. § 25 HwO (Handwerksordnung) oder der Stufenausbildung 2+1 (Jahre) gem. § 26 HwO gewählt werden.

Bestanden!

Kai Engelmann, Leon Levien und Felix Bucko haben die Prüfung zum Maler- und Lackierer/zur Malerin und Lackiererin bestanden.

Zur bestandenen Prüfung gratulieren wir ganz herzlich.

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