Seit August 2003 gilt die neue Ausbildungsordnung im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherigen Schwerpunkte der Ausbildungsordnung, „Maler und Lackierer“ sowie „Fahrzeuglackierer“ finden sich als eigenständige Ausbildungsberufe im Maler- und Lackiererhandwerk wieder. Während der Fahrzeuglackierer/die Fahrzeuglackiererin nach einer 3-jährigen Ausbildungsdauer im Handwerk mit der Gesellenprüfung und in der Industrieausbildung mit der Abschlussprüfung nach § 25 BBiG (Berufsbildungsgesetz) abschließt, kann bei der Berufsausbildung zum Maler- und Lackierer/zur Malerin und Lackiererin zwischen der 3-jährigen Regelausbildung gem. § 25 HwO (Handwerksordnung) oder der Stufenausbildung 2+1 (Jahre) gem. § 26 HwO gewählt werden.